Die Waldschutzgenossenschaft Osnabrück-Süd wurde aufgrund der Bestimmungen des "Preußischen Gesetzes betreffend
Schutzwaldungen und Waldschutzgenossenschaften" vom 6.7.1875 zwecks Durchführung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten
gegründet. Die Gründung
erfolgte seinerzeit durch Mehrheitsentscheidung der Waldbesitzer. Inzwischen sind für die Tätigkeit der Genossenschaft die
Vorschriften des Bundeswaldgesetzes vom 02.05.1975 (BGBI IS. 1037) maßgeblich.
Die Waldschutzgenossenschaft Osnabrück-Süd ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zum Einzugsbereich
gehören die Gemeinden
Bad Iburg, Bad Laer, Bad Rothenfelde, Bissendorf, Dissen, Georgsmarienhütte, Glandorf, Hagen, Hasbergen, Hilter und die Ortsteile Atter,
Hellern, Nahne, Voxtrup der Stadt Osnabrück. Jeder Waldbesitzer in diesen Gemeinden / Ortsteilen ist Pflichtmitglied in der
Waldschutzgenossenschaft Osnabrück-Süd.
Der jährliche Beitrag für eine Waldfläche berechnet sich wie folgt: pro Hektar 5,10 € incl. Waldbrandversicherung, plus
Grundbeitrag 5,00 € +19% Umsatzsteuer. Angefangene Hektar werden nach mathematischen Grundsätzen auf- bzw. abgerundet. Flächen unter 0,5 ha sind
beitragsfrei.