![]() Bezüglich der Regelung zum Rechnungsversand per E-Mail können Sie unter wsg.os-sued@gmx.de Ihre E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand mitteilen. | ||||||||||||||||||||||
Aktuell Wenn Ihre Waldflächen von einem Sturmtief betroffen sind, wenden Sie sich an den zuständigen Förster. Er kann Ihnen weiterhelfen, Tipps geben, Unternehmer vermitteln usw. Da es sich um eine Holznutzung infolge höherer Gewalt handelt, kann eine Minderung des Steuersatzes geltend gemacht werden. Dazu ist es notwendig, dass Sie, noch bevor Sie mit der Aufarbeitung des geworfenen Holzes beginnen, eine Schätzung der angefallenen Holzmenge an das zuständige Finanzamt übermitteln. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie unterhalb des Artikels. Erst dann können Sie anfangen, Ihr Holz aufzuarbeiten bzw. aufarbeiten zu lassen. Liegen die endgültigen Mengen vor, müssen diese erneut an das Finanzamt übermittelt werden. Auch diesen Vordruck finden Sie unten angefügt.
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| ![]() Waldschutzinformationen
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