Aenderungsmeldung von Forstflächen

Bezüglich der Regelung zum Rechnungsversand per E-Mail können Sie unter

wsg.os-sued@gmx.de

Ihre E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand mitteilen.


Aktuell

Wenn Ihre Waldflächen von einem Sturmtief betroffen sind, wenden Sie sich an den zuständigen Förster.
Er kann Ihnen weiterhelfen, Tipps geben, Unternehmer vermitteln usw.
Da es sich um eine Holznutzung infolge höherer Gewalt handelt, kann eine Minderung des Steuersatzes geltend gemacht werden. Dazu ist es notwendig, dass Sie, noch bevor Sie mit der Aufarbeitung des geworfenen Holzes beginnen, eine Schätzung der angefallenen Holzmenge an das zuständige Finanzamt übermitteln. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie unterhalb des Artikels.
Erst dann können Sie anfangen, Ihr Holz aufzuarbeiten bzw. aufarbeiten zu lassen. Liegen die endgültigen Mengen vor, müssen diese erneut an das Finanzamt übermittelt werden. Auch diesen Vordruck finden Sie unten angefügt.

 Voranmeldung über Schäden infolge höherer Gewalt


 Abschlussmeldung über Schäden infolge höherer Gewalt


 Buchensterben im FFH-Gebiet Kleiner Berg


 Bekanntmachung der Richtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement



 Pressemitteilung des Waldbesitzerverbandes zum Internationalen Jahr des Waldes, März 2024



Waldschutzinformationen




 Waldschutzinfo 2025-04 : Borkenkäfer im Nadelholz



 Waldschutzinfo 2025-03 : Witterung 2024



 Waldschutzinfo 2025-02 : Einschätzung der Gefährdung von Kulturflächen durch forstschädliche Kurzschwanzmäuse



 Waldschutzinfo 2025-01 : Kieferngroßschaedlinge



 Waldschutzinfo 2024-03 : Start Käfersaison 2024



 Waldschutzinfo 2024-02 : Witterung 2023



 Waldschutzinfo 2024-01 : Kieferngroßschädlinge und Nonne